Mit der parlamentarischen Initiative «bedingte Einzonungen» soll das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) nachgebessert werden, nachdem das Parlament im August 2018 die Vorlage zur Verflüssigung von Bauland nicht genehmigte. Grundsätzlich begrüsst die FDP-Fraktion die Möglichkeit, für projektbezogene, kleinräumige und private Vorhaben auf Begehren des Grundeigentümers Land einzonen zu können, welches nach einer ungenutzten Frist von acht Jahren automatisch in die Landwirtschaftszone zurückfällt. Damit ist eine liberale Grundanforderung erfüllt, wonach Grundstücke nicht via Kaufrecht in die öffentliche Hand gelangen sollten. Der Vorschlag der parlamentarischen Initiative hat jedoch den Mangel, dass sie nur die privat initiierten Einzonungen betrifft. Das Instrument der bedingten Einzonung sollte für Gemeinde und Grundstückbesitzer gelten, da es ein einfaches, zweckmässiges Mittel ist und im Gegensatz zur geltenden Regelung im PBG mit teilweise umständlichen vertraglichen Lösungen das Verfahren vereinfacht und Prozessrisiken minimiert.
Vollständige Medienmitteilung: 20181119 _Aus der Fraktion Bedingte Einzonung