Nachhaltigkeit beim Sanieren – den Ermessensspielraum nutzen  

Die Motion «Keine steuerliche Bestrafung von Sanierung und Renovation» geniesst in der FDP-Fraktion inhaltlich grosse Sympathien. Gesetzgeberisch ist kein Handlungsbedarf vorhanden. Jedoch muss der Kanton Thurgau seinen Ermessensspielraum bei Steuerabzügen nutzen. Nur aus Angst vor der Eidgenössischen Steuerverwaltung den Anreiz für ganzheitliche, energetisch sinnvolle Gebäudesanierungen drastisch zu schmälern, ist für die FDP-Fraktion keine Option. Sie unterstützt deshalb den an der nächsten Grossratssitzung traktandierten Vorstoss und unterstreicht damit die Wichtigkeit der Thematik. 

«Mehr Nachhaltigkeit im Baubestand ist dringender denn je», sagt FDP-Kantonsrat Daniel Eugster, der zu den Erstunterzeichnenden der von 92 Mitgliedern des Grossen Rates unterstützten Motion «Keine steuerliche Bestrafung von Sanierung und Renovation!» gehört. Ziel der Motion ist es, die steuerliche Praxis des «wirtschaftlich-technischen Neubaus» zu beseitigen. Diese führt heute dazu, dass die Aufwendungen bei grösseren Sanierungen als wertvermehrende Anlagekosten eingestuft werden und damit steuerlich nicht abzugsfähig sind. Bei kleineren Sanierungen hingegen wird zwischen werterhaltenden, steuerlich abzugsfähigen sowie wertvermehrenden und damit steuerlich nicht abzugsfähigen Kosten differenziert. Mit der aktuellen Vorgehensweise bestraft der Kanton Thurgau grosse nachhaltige Sanierungen, wenn er diese steuertechnisch als «wirtschaftlich technischen Neubau» beurteilt.     

Der Kanton hat mehr Spielraum

FDP-Fraktionssprecher Beat Rüedi teilt die Auffassung des Regierungsrates, welcher in seiner Antwort auf die Motion kein Problem in der kantonalen Gesetzgebung erkennt, welches durch eine Erheblicherklärung des Vorstosses gelöst werden müsste. «Der Regierungsrat kann aber durchaus etwas im Sinne des Motionsanliegens unternehmen», ist Kantonsrat Beat Rüedi überzeugt. «Denn die Kantone haben einen Ermessensspielraum bei der Beurteilung, was bei Sanierungen und Renovationen als «werterhaltend» oder als «technisch wirtschaftlichen Neubau» zu qualifizieren ist.» Das Bundesgericht greife nicht in das Ermessen der kantonalen Behörden ein. «Es ist lediglich zuständig für die einheitliche schweizweite Anwendung des Bundesrechts», weiss Anwalt Beat Rüedi.

Pragmatisch, im Sinne der Sache

Die FDP-Fraktion wünscht sich eine pragmatische Einschätzungspraxis: Mit Augenmass berücksichtigen, was im konkreten Fall dem Unterhalt, dem Energiesparen und nachhaltig dem Umweltschutz dient. Die Motion «Keine steuerliche Bestrafung von Sanierung und Renovation» ist wichtig, um dem Regierungsrat Rückendeckung für das sinnvolle Nutzen des möglichen Ermessensspielraums zu geben. Die FDP-Fraktion unterstützt die Motion deshalb mit grosser Mehrheit.