Keine Fehlanreize schaffen

Generelle Lohnanpassungen als Motivation für Reduktion von Staatsausgaben

Die FDP.Die Liberalen Thurgau hält nichts vom vorgeschlagenen Kalkulationsschema des Regierungsrates, der die Lohnerhöhungen an das Rechnungsergebnis des Kantons knüpfen möchte. Die Freisinnigen schlagen stattdessen eine Alternative vor: Den Lohn statt an das Rechnungsergebnis an den Rückgang der Staatsausgaben pro Einwohner zu knüpfen.

Lohnerhöhungen der kantonalen Verwaltung enthalten in der Regel einen individuellen Anteil und einen generellen. Individuelle Lohnerhöhungen sind unbestritten – die Kalkulation der generellen Anpassung hingegen gilt es sorgfältig zu beurteilen.

Die Verknüpfung mit dem Ergebnis der Staatsrechnung ist ein Fehlanreiz

Die FDP begrüsst, dass die generelle Lohnentwicklung in der Verwaltung weiterhin an den Landesindex der Konsumentenpreise geknüpft ist. Nicht einverstanden ist sie jedoch damit, dass höhere Einnahmen Einfluss auf die generelle Lohnerhöhung haben sollen. Es können Fehlanreize entstehen, wenn Verwaltungsmitarbeitende mehr Lohn erhalten, wenn Einnahmen aus Steuern, Gebühren oder Bussen steigen. Ausserdem fielen die letzten Rechnungen vor allem auch wegen der aussergewöhnlich hohen Ausschüttungen der Nationalbank so gut aus. Diese Ausschüttungen haben nichts mit der Leistung der Mitarbeitenden zu tun.

Ein Rückgang der Staatsausgaben pro Einwohner soll belohnt werden

Während Erträge - und damit das Rechnungsergebnis - also nicht Teil des Kalkulationsschemas sein sollten, kann ein Rückgang im Aufwand pro Einwohner honoriert werden. Die Staatsausgaben sind direkt von Mitarbeitenden beeinflussbar. Die FDP schlägt deshalb folgende einfache Formel vor: Die generelle Lohnerhöhung gleicht die Teuerung aus und honoriert tiefere Staatsausgaben pro Einwohner.

In ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung «Definition der Teuerung zur Festlegung der jährlichen Lohnrunde» hält die FDP detailliert fest, wie ein zeitgemässer Mechanismus mit klaren und nachvollziehbaren Bedingungen funktionieren kann. So soll die generelle Lohnanpassung in keinem Jahr negativ ausfallen. Negative Werte aus dem Kalkulationsschema sind aber aufzuholen, bevor generelle Lohnanstiege gewährt werden. Zudem gilt es, die im umfassenden Lohnbericht 2019 des Kantons Thurgau festgehaltenen Fakten zu berücksichtigen, wonach die Lohnentwicklung bei der Verwaltung nach zehn Anstellungsjahren höher ausfällt als in der Privatwirtschaft.