Fremdbetreuung ist nicht gleich Eigenbetreuung

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vereinfachen und verbessern: Die FDP-Fraktion begrüsst die entsprechenden Fördermassnahmen. Von der Forderung, auch Eigenbetreuung staatlich zu unterstützen und dafür ein eigenes neues kantonseigenes Sozialwerk zu gründen, hält die FDP-Fraktion jedoch nichts. Entsprechend lehnt sie die Motion «Gleichbehandlung von Eigenbetreuung» geschlossen ab.

 

 

Eine Motion von Hanspeter Heeb (Grünliberale, Romanshorn) fordert die staatliche finanzielle Unterstützung der Eigenbetreuung von Kindern durch den Kanton Thurgau in Form einer Vorsorge für Alter, Invalidität und Tod. Die Fraktion FDP.Die Liberalen lehnt diesen Vorschlag geschlossen ab. Sie begrüsst die staatliche Förderung von Kita-Plätzen, weil dadurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und die Integration von Eltern in die Arbeitswelt gefördert werden. Letzteres ist vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, der sich in Zukunft noch akzentuieren wird, dringend notwendig. Selbst wenn auch der Bund Kitas künftig finanziell unterstützen würde, müssten Eltern auch in Zukunft selbst aufkommen für einen erheblichen Teil der Kosten der Kindertagesstätten und von schulergänzenden Betreuungsangeboten. Eine Fremdbetreuung, die nicht durch Grosseltern oder Bekannte erfolgt, kostet und kann damit nicht mit der Eigenbetreuung gleichgesetzt werden. Kantonsrat Beat Rüedi erklärt, dass die Umsetzung des Vorhabens auch mit einem riesigen bürokratischen Aufwand verbunden wäre, welcher in keinem Verhältnis zum bescheidenen Nutzen stehen würde.