Freiheitliche Familienpolitik mit guten Rahmenbedingungen

Für eine freie Wahl des Familienmodells und der Kinderbetreuung braucht es entsprechende Rahmenbedingungen. Die FDP-Fraktion unterstützt die an der nächsten Grossratssitzung traktandierte Motion «Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung». Diese hat das Ziel, dass diese Finanzierung bei Bedarf in allen Gemeinden einheitlich umgesetzt wird.  

«Frauen und Männer sollen in unserer liberalen Gesellschaft ihr Leben frei und eigenverantwortlich im Rahmen der gemeinschaftlichen Regeln gestalten können. Für eine freie Wahl der Kinderbetreuung braucht es entsprechende einheitliche Rahmenbedingungen», sagt Kris Vietze. Die Frauenfelder FDP-Kantonsrätin unterstützt als Erstunterzeichnende die von Katharina Bünter lancierte Motion «Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung». Diese will kantonsweit eine einheitliche Umsetzung der Finanzierung von familien- und schulergänzender Kinderbetreuung. Der Kanton soll verpflichtet werden, sich bei Bedarf an den Kosten der Kindertagesstätten zu beteiligen. Mit dem Modell Betreuungsgutscheine soll für die Gemeinden zudem ein Anreizsystem für das Einführen von einheitlichen Voraussetzungen geschaffen werden. 

Einheitliche Betreuungsgutscheine

Gefordert sind gesetzliche Grundlagen für eine subjektorientierte Finanzierung der Betreuungsgutscheine. FDP-Kantonsrätin Cornelia Hasler-Roost, welche ebenfalls zu den Erstunterzeichnenden der Motion gehört, freut sich, dass der Regierungsrat mit dem Projekt «Gesetzliche Grundlagen Kind, Jugend und Familie» ein neues Finanzierungsmodell im Sinne der Motion aufgleist. Hingegen sieht der Regierungsrat die Einführung einer Obergrenze bei den Kita-Tarifen nicht. Kris Vietze bemängelt zudem, dass der Regierungsrat in seiner Antwort zu hohe Kosten suggeriert. Es geht nicht darum, dass der Kanton die Gesamtsumme von geschätzten 45 Millionen Franken tragen muss. Aktuell beteiligen sich die Eltern in einigen Gemeinden – wie etwa in Frauenfeld – bis zu 95 Prozent an den Kosten. «Obwohl wir aktuell noch nicht wissen, in welchem Umfang der Bund die Kosten mittragen wird, sollten wir die Grössenordnungen kennen, respektive eine Obergrenze festlegen», sind Kris Vietze und Cornelia Hasler-Roost überzeugt. Wenn sich der Bund beteiligt und von den restlichen Kosten wiederum mindestens 50 Prozent von den Eltern getragen werden, bleiben bei der grosszügigsten Variante unter 10 Mio. Franken beim Kanton und den Gemeinden hängen. Einen Vorschlag des konkreten Finanzierungsmodells gibt es noch nicht, weil noch nicht klar ist, in welcher Form sich der Bund beteiligt.

Qualität ist Voraussetzung – doch ohne zusätzliche Bürokratie

Der Regierungsrat hält eine Verschärfung der Qualitätsvorgaben für nicht notwendig, da bereits die Voraussetzungen zum Betrieb einer KITA sehr hoch sind. Eine ausgezeichnete und gesicherte Qualität der Kitas macht diese so attraktiv, dass sich Frauen vermehrt und früher in den Arbeitsprozess integrieren oder reintegrieren können. Das wiederum kommt der gesamten Gesellschaft zu Gute: Es kann den Fachkräftemangel reduzieren und gleichzeitig dafür sorgen, dass gut investierte Staatsgelder für Bildung nicht verpuffen. Allerdings darf die vertrauensfördernde regelmässige Qualitätskontrolle nicht auf Kosten von noch mehr Bürokratie gehen. Die FDP-Fraktion wird die Motion an der kommenden Ratssitzung mehrheitlich unterstützen.