FDP hinterfragt Notstandsartikel und fordert Ausstiegsstrategie

Für die Fraktion der FDP.Die Liberalen Thurgau ist unbestritten, dass dank der gestützt auf den Notstandsparagraphen der kantonalen Verfassung erlassenen Beschlüsse des Regierungsrates die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Jahre 2020 und anfangs 2021 weitgehend aufrechterhalten werden konnte. Die freisinnige Fraktion fragt sich nun aber, wie lange die Thurgauer Regierung diesen Paragraphen noch anwenden darf. Die heute eingereichte Einfache Anfrage von Kantonsrätin Michèle Strähl und Kantonsrat Gabriel Macedo soll Antworten zu verschiedenen staatspolitischen Fragen liefern.

Raising Hands for Participation

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat in den letzten Monaten verschiedene Beschlüsse gefasst, welche die demokratischen Rechte des Volkes massiv beschränken. Für seine Legitimation stützte sich der Regierungsrat auf § 44 der Kantonsverfassung. Es ist unbestritten, dass Dank der gestützt auf § 44 KV erlassenen Beschlüsse des Regierungsrates die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Jahre 2020 und anfangs 2021 weitgehend aufrechterhalten werden konnte. Zwischenzeitlich hat aber das öffentliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben wieder Fahrt aufgenommen. Dies ist insbesondere der Impfung zu verdanken.

Rückkehr zu mehr Freiheit und weniger Staat
Die freisinnige Kantonsrätin Michèle Strähl fordert deshalb wieder mehr Eigenverantwortung von jedem Einzelnen und weniger staatliche Einschränkungen. Gemeinsam mit FDP-Parteipräsident und Kantonsrat Gabriel Macedo fragt sie die Regierung in einer Einfachen Anfrage, aufgrund welcher Umstände sich der Regierungsrat veranlasst sieht, nach wie vor von einer grossen Not oder schwerer Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auszugehen.

Interessenabwägung und Verhältnismässigkeit in Frage gestellt
Im gleichen Vorstoss fragen die beiden Kantonsräte den Regierungsrat, inwiefern die zuletzt auf diesen Paragraphen abgestützten Beschlüsse im öffentlichen Interesse liegen und wie der Regierungsrat die Verhältnismässigkeit begründet. Für Parteipräsident Gabriel Macedo ist speziell der Beschluss RRB Nr. 557 vom 28. September 2021 ein gutes Beispiel. Für den Erlass dieses Beschlusses seien lediglich organisatorische Gründe erkennbar, welchen aber mit geeigneten Mitteln und einem etwas höheren finanziellen Aufwand begegnet werden kann.

Ausstiegsszenario mit Analyse gefordert
Nicht zu unterschätzen ist für Kantonsrätin Strähl und Kantonsrat Macedo auch der Blick nach vorne. Für die beiden Freisinnigen ist deshalb klar, dass es nun ein klare Ausstiegsstrategie braucht und wollen vom Regierungsrat deshalb wissen, wann und unter welchen Voraussetzungen der Regierungsrat von einer weiteren Anwendung von § 44 KV absehen und dem Parlament seine Befugnisse wieder einräumen wird. Zudem sollte nach Abschluss der Pandemie das Krisenmanagement durch eine externe Stelle überprüft werden.

Einfache Anfrage von Michèle Strähl und Gabriel Macedo

Einfache Anfrage _Paragraph 44 KV: Worin besteht die grosse Not oder die schwere Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit?"