Auch beim Polizeigesetz rechtsstaatliche Prinzipien einhalten

Die FDP-Fraktion unterstützt das Eintreten auf das revidierte Polizeigesetz. Sie wird in der Debatte im Grossen Rat jedoch darauf hinweisen, dass das Gesetz teilweise unverhältnismässig die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger tangiert.  Die Balance zwischen präventiver Polizeiarbeit und den Freiheitsrechten ist nach Auffassung der FDP-Fraktion nicht in allen Bereichen ausgewogen.

Der Polizei werden weitreichende Kompetenzen eingeräumt. Damit wird die Arbeit der Polizei gestärkt, was einem weit verbreiteten Bedürfnis entspricht. Problematisch sind jedoch die Bestimmungen, wo nicht nur polizeiliche Massnahmen definiert werden, die der Prävention und der unmittelbaren Gefahrenabwehr dienen. So ist mit der gesetzlichen Regelung, wonach die Polizei ohne jeglichen Hinweis oder Anfangsverdacht und damit absolut voraussetzungslos sämtliche Räume in Restaurants oder Hotels durchsuchen kann, ein ungerechtfertigter Eingriff in das verfassungsmässig geschützte Recht nach Privatsphäre geschaffen worden. «Nicht nur Straftäter haben verfassungsmässige Rechte, sondern eben auch unbescholtene Bürgerinnen und Bürger», betont FDP-Kantonsrätin Michèle Strähl. Diese sind vor übermässigen Eingriffen durch den Staat zu schützen. Michèle Strähl betont auch die Problematik der Abgrenzung zu den Regelungen der Strafprozessordnung. «Die Gefahr, dass das neue Gesetz zu nicht verwertbaren Beweisen führt, ist vorhanden. Dies produziert Leerläufe im Strafverfahren und zieht immense Kostenfolgen nach sich.»

Eine starke, mit zeitgemässen Instrumenten für die moderne Verbrechensbekämpfung ausgestattete Kantonspolizei ist im Interesse der FDP. Bei allen Gesetzen ist der Blick jedoch immer auch auf die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu richten.